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   OLG Frankfurt, 17.06.2015 - 4 U 142/14   

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https://dejure.org/2015,48802
OLG Frankfurt, 17.06.2015 - 4 U 142/14 (https://dejure.org/2015,48802)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.2015 - 4 U 142/14 (https://dejure.org/2015,48802)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - 4 U 142/14 (https://dejure.org/2015,48802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 17 BeurkG
    Keine Haftung des Notars bei fehlendem hypothetischem Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Haftung des Notars bei fehlendem hypothetischem Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden

  • notar-drkotz.de

    Beurkundung - Zusammenhang zwischen Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist und Schadenseintritt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeurkG § 17

  • rechtsportal.de

    BNotO § 19 Abs. 1 ; BeurkG § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2
    Haftung des Notars wegen Verletzung der Pflicht zu vorheriger Bekanntgabe des Vertragsentwurfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.2013 - III ZR 121/12

    Notarhaftung: Abweichen von der Regelfrist von zwei Wochen zwischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2015 - 4 U 142/14
    Demgegenüber lag der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Reichweite des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG vom 7.2.2013 (III ZR 121/12, BGHZ 196, 166) ein Sachverhalt zugrunde, in dem bald nach Vertragsschluss deutliche Indizien für eine Abstandnahme aufgetreten waren.
  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 194/13

    Verkäuferhaftung bei vermitteltem Eigentumswohnungskaufvertrag: Zurechenbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2015 - 4 U 142/14
    deswegen zusteht, weil im Hinblick etwa auf neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 25.10.2013 - V ZR 9/13- und vom 19.12.2014 - V ZR 194/13) dieser die mangelhafte Beratung durch die X zuzurechnen ist, nicht an.
  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 169/95

    Belehrungspflicht des Notars über "hängende Erschließungskosten"?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2015 - 4 U 142/14
    Es genügt deshalb, wenn aufgrund der unterbreiteten Tatsachen für den einen oder den anderen Verlauf eine deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht (BGH NJW-RR 1996, 781 [BGH 07.03.1996 - IX ZR 169/95] ).
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 9/13

    Erwerb einer Steuersparimmobilie: Beratungspflichtverletzung des Vermittlers;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2015 - 4 U 142/14
    deswegen zusteht, weil im Hinblick etwa auf neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 25.10.2013 - V ZR 9/13- und vom 19.12.2014 - V ZR 194/13) dieser die mangelhafte Beratung durch die X zuzurechnen ist, nicht an.
  • OLG Frankfurt, 05.06.2013 - 4 U 176/12

    Verjährung notarieller Amtspflichtsverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2015 - 4 U 142/14
    So hat der Senat in einer Parallelsache den Kausalzusammenhang nicht zu erkennen vermocht, weil die dortige Klägerin nach dem Vertragsschluss den Vertrag vollzogen, insbesondere die Darlehen zur Finanzierung des Kaufpreises unbeanstandet durchgeführt hat, obwohl der Klägerin zu Gute gehalten worden ist, dass die Hemmschwelle einen abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen höher ist als vorher, wenn noch keine Bindung eingetreten ist (Urteil vom 5.6.2013 - 4 U 176/12).
  • OLG Koblenz, 19.08.2016 - 8 U 1288/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrag nach altem Recht:

    Jedenfalls durfte sich die Beklagte ohne konkreten Anhaltspunkt nicht stillschweigend darauf einrichten, auch die Klägerin werde die 2002 getroffene Finanzierungsentscheidung auf sich beruhen lassen (OLG Frankfurt, Urteil vom 26.08.2015, 17 U 202/14 Rn. 36 -, juris; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 1.06.2016 - 4 U 142/14 Rn. 42 -, juris).
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